Roomnight macht den Kunden nicht glücklich – meine Erfahrung

Foto: Simon Pannock

Der Reisevermittler Roomnight der im Internet als roomnight24 GmbH aus Henstedt-Ulzburg auffindbar ist, hält nach meinen Erfahrungen weder etwas von glücklichen Kunden, noch von Vertragserfüllung.

Aber der Reihe nach: Im Winter 2011 habe ich über ebay drei vermeintliche Schnäppchen geschossen. Jeweils vier Tage Norderney. Klingt gut und der Preis war auch gut.
Doch schon nach der Auktion stellte sich heraus: Kein Platz im Hotel. Gutschein einzulösen ist fast unmöglich.
Mein Email-Hinweis an Roomnight hat das Unternehmen aber nicht davon abgehalten, weiterhin fleißig Gutscheine im tageshythmus rauszuhauen.
Erst im Mai hat Roomnight festgestellt, dass doch wesentlich mehr Gutscheine als Kapazitäten zur Verfügungen stehen, verkauft wurden und bis dato werden.
Also gab es von dem Unternehmen eine nette Email mit dem Hinweis, dass Roomnight bereit wäre den Norderney-Gutschein gegen einen x-beliebigen Gutschein aus dem eigenen Content zu tauschen. Klingt gut, aber nur im ersten Moment. Denn: Auf einmal fehlten rund 20% der Kaufsumme.
Roomnight war nur noch bereit rund 80 Prozent des Verkaufspreises als neuen Gutschein zu erstatten. Daraufhin erfolgte eine Email und ein Facebookeintrag von mir. Ich habe mich gefragt was das soll? Die Antwort kam prompt: Unkosten hätte das Unternehmen gehabt.

Rund einen Monat später kam ein neuer Facebookeintrag hinzu. Eine Kundin beschwerte sich, sie hätte dasselbe Problem wie ich.
Die Antwort: Sie möge sich doch bitte per Email melden, dann würde eine Lösung erarbeitet werden, wie auch in meinem Fall.
Stopp: Lösung? Daran kann ich mich nicht erinnern.
Roomnight kontert: Ich solle mich doch bitte erneut per Email melden.

Im Folgenden nun der Emailverlauf zwischen Roomnight und mir:

Hallo,

anbei sende Ich Ihnen wie bei Facebook besprochen die Transaktionsnummern meiner Hotelgutscheine zu:

xxx
Meinen Unmut und meine Gedankengänge zu den mit Wertverlust behafteten Ersatzgutscheinen kennen Sie ja von meinen Beiträgen auf Ihrer Facebookseite.
Ich bin gespannt und freue mich auf eine Antwort.
Gruß,
Simon Pannock

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Pannock,

vielen Dank für Ihre Email.

An dieser Stelle bitten wir vielmals um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Wir haben Ihren Fall unserer Geschäftsleitung vorgelegt. Um Ihnen auf´s Beste entgegen zu kommen, dürfen wir Ihnen den verfügbaren Netto-Betrag auszahlen. Wir hoffen, dass dieser Lösungsvorschlag Ihre Zustimmung findet.

Gerne sind wir alternativ behilflich Ihnen bei etwaigem Reservierungswunsch (gemäß Ausschreibung) behilflich zu sein.

Über eine kurze Rückmeldung würden wir uns freuen.

Mit besten Grüßen aus dem Norden

Soweit so gut. Dieses Angebot wollte ich nicht annehmen, da ich nach wie vor der Ansicht bin: 20 Prozent vom Kaufpreis einzubehalten ist nicht fair. Die entstandenen ebay-Gebühren betragen nur einen Bruchteil der 20%. Dies habe ich Roomnight auch so mitgeteilt.
Eine erneute Antwort traf mich heute. Dort wird ausführlich darauf hingewiesen, dass man doch sehr kulant sei und mich gar nicht verstehen würde.
Der letzte Absatz zeigt dann das wahre Gesicht:

Wie bereits mitgeteilt, wurde von der Geschäftsleitung entschieden, dass wir Ihnen nochmals dahingehend entgegen kommen können, den verfügbaren Nettobetrag auszuzahlen. Wir haben daher den Betrag in Höhe von 301,44 EUR zur Rückzahlung auf Ihr Konto veranlaßt. Der Betrag wird in den nächsten Tagen bei Ihnen eingehen. Ihre 3 Gutscheine für Norderney sind somit entwertet.

Ich habe niemals veranlasst oder zugestimmt dass mir dieser „Teilbetrag“ ausgezahlt wird.
Nein, ich möchte meine Norderney-Reisen einlösen. Roomnight kündigt also rechtwidrig  den bestehenden Vertrag!

Das kann noch sehr lustig werden. Fortsetzung folgt.

58 Kommentare

  1. Am letzten Wochenende ereilte uns als Hotel auch die Information durch die Roomnight Easy GmbH, dass hier ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden würde. Weitere Auszahlungen an die Hotels für bereits kürzlich eingelöste Gutscheine bzw. zukünftige Gutscheineinlösungen könnten und würden daher nicht mehr erfolgen. Es ist wirklich so, wie hier beschrieben:

    Die Hotels erhalten die Zahlungen erst, nach dem der Gast angereist ist und der Gutschein ans Hotel abgegeben wurde. Das Geld bekommen die Betriebe dann erst eine Weile später, jetzt laut offizieller Mitteilung gar nicht mehr – zumindest nicht, bis endgültig festgestellt wird, ob die Insolvenz vollstreckt wird oder ob noch eine Rettung dieser Firma möglich ist.

    Viel Hoffnung haben die Hoteliers nicht. Auch hier gab es schon Anregungen, ob sich einige Hotelbetreiber nicht zusammenschließen wollten, um gegen die Roomnight Easy GmbH vorzugehen. Wir haben dennoch auch einige Roomnight Kunden in unserem Haus beherbergt, welche sehr zufrieden waren, also konnte man durchaus Glück haben.

    Manchmal ist es auch wirklich so, dass in bestimmten Zeiten das Haus einfach brechend voll ist und man nichts mehr unter bekommt – ich selbst Arbeite als Empfangschef und kann davon ein Lied singen. Ich selbst habe einige Anfragen aus diesem Grund ablehnen müssen – aber immer gern einen Ausweichtermin vorgeschlagen, sofern irgendwie ein Nenner zu finden war. Wenn ich hier so manche Sachen lese, was auch andere Hotels betrifft, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

    Dennoch habe ich alle Beiträge hier gelesen und mit Schrecken feststellen müssen, wie viele Leute hier durch dieses „Geschäftsgebaren“ ungemein viel Geld verloren haben. Ich selbst habe auch jetzt drei Gutscheinbuchungen aufgrund der Insolvenz stornieren müssen. Eine davon möchte dennoch kommen (auf eigene Kosten), die anderen haben sich noch nicht zurückgemeldet. Bleibt abzuwarten, was jetzt passiert. Wenn man aber alles hier gelesen hat, kann man nur hoffen, dass diesem Treiben ein Ende gesetzt wird und dieses Geschäftsmodell zum erliegen kommt 🙁

  2. Mir ging es genau so.
    Habe vor 2 jahren einen Gutschein erworben.
    Wollte ihn jetzt einlösen.
    Pustekuchen – Hotel hat dankend den
    Gutschein abgelehnt .
    Roomnight würde bei ihnen noch mit einem 5-stelligen Betrag
    im Minus stehen.
    Es werden keine Roomnight-Gutscheine mehr angenommen.

  3. Aufmerksam habe ich all die Kommentare zum Thema Roomnight hier gelesen – zwar befindet sich das Unternehmen jetzt in der Insolvenz, dennoch erlaube ich mir ein paar Worte.

    Selber komme ich aus dem Bereich, nicht jedoch von Roomnight und kann daher möglicherweise ein paar Mißverständnisse ausräumen.

    Zunächst muss festgestellt werden, dass Roomnight ein reiner Vermittler ist ( wie ein Reisebüro ) und NICHT Veranstalter, d.h. ein Vertrag ist zwischen dem Kunden und dem Hotel zustandegekommen unter vermittelnder Mitwirkung von Roomnight.
    Alleine die Hotels sind verantwortlich für a.) die ausgegebene Anzahl von Gutscheinen b.) Einlösungsmöglichkeiten.
    Um Gutscheine verkaufen zu können, muss die Firma Roomnight Kosten aufwenden ….Personal, Miete, Telekomunikationskosten, Porto, Steuer, Versicherungen etc. – und ein kleiner Gewinn soll ebenfalls abfallen. Dafür berechnet Roomnight den Hotels eine entsprechende Provision – offensichtlich im Bereich von 20-25% (inkl. 19% MwSt ….die an das Finanzamt abgeführt werden muss).

    In den jeweiligen Ausschreibungen ist sehr deutlich ausgeführt, dass die Gutscheine 36 Monate gültig und eben nur mit „Einschränkungen“ eingelöst werden können.

    Soweit, so gut.

    Nun kommt es im Geschäftsleben täglich vor, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden ….aus den verschiedensten Gründen …Fehlentscheidungen der Unternehmensleitungen, Markt verändert sich, Wettbewerb wird zu stark und viele andere Gründe mehr.
    Ich vermute einfach einmal, dass bei den wenigsten Insolvenzen eine kriminelle Energie zum tragen kommt – da im Übrigen jede Insolvenz automatisch auch von der Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Handlungen untersucht wird.

    Insofern ist zwar durchaus der Unmut verärgerter Kunden zu verstehen, wer verliert schon gerne Geld, gleichwohl hat eine Insolvenz noch lange nichts mit Betrug zu tun.

    Geht nun ein Hotel in die Insolvenz ( was durchaus während einer Gutscheinlaufzeit von 3 Jahren im Einzelfall passieren kann) oder die Einlösung des Gutscheins scheint fast unmöglich, so ist die angebotene Möglichkeit, den Gutschein gegen einen anderen Artikel zu tauschen durchaus Kulant ….denn, rein juristisch gesehen, bräuchte der Vermittler Roomnight es nicht. Dabei dann die verdiente Provision einzubehalten und den Betrag um eben 20-25% zu kürzen ist kompeltt OK. Wie bereits ausgeführt, ist Roomnight lediglich Vermittler gewesen und hat seine Arbeit, die auch bezahlt werden muss, getan.

    Hinterfragen könnte man jedoch, ob man als „seriöser“ Vermittler nicht Einfluss auf die Hotels nehmen kann, eben nur eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen, in Abhängigkeit von der Anzahl der Zimmer, in Umlauf zu bringen.
    Dadurch, dass Roomnight die Hotels erst nach Einlösung der Gutscheine ausbezahlt, sollte das jeweilige Hotel eigentlich bestrebt sein, Gutscheine einzulösen bzw. Reservierungen zu bestätigen ….denn, NUR DANN GIBT ES GELD !

    …ausserdem ist dadurch das Risiko geringer, dass z.B. ein (fast) insolventes Hotel ein großes Kontingent an Gutscheinen verkauft, das Geld kassiert und anschließend den Geschäftsverkehr einstellt.

    Wie Sie wissen, ist die Firma Roomnight nunmehr insolvent bzw. hat Insolvenzantrag gestellt.
    Da Roomnight jedoch nur Vermittler war und die Gutscheine im Namen der Hotels vertrieben hat – ein Vertrag als zwischen dem Gutscheinerwerber und dem Hotel abgeschlossen wurde, müßten die Hotels die Gutscheine, trotz der Roomnight-Insolvenz, dennoch akzeptieren …auch wenn die Zahlung in den Sternen steht!

    Interessant wird in diesem Zusammenhang, in wie weit die für die Hotels „treuhänderisch“ vereinnahmten Gelder für die Gutscheinverkäufe noch vorhanden sind!? Sind diese Gelder bei Roomnight nicht mehr vorhanden, dann könnte es in der Tat strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

    Vielleicht ist jetzt einiges etwas klarer und verständlicher .

  4. Ich denke mit Ihrer Begründung machen Sie sich die Sache ein wenig zu leicht.
    Roomnight hat die Gutscheine vertrieben und sollte daher durchaus ein Interesse daran haben, dass diese auch eingelöst werden können und nicht aufgrund von nicht vorhandenen Hotel-Kapazitäten drohen zu verfallen. Bei ebay wurden zeitweise Gutscheine von Kunden verschleudert die kurz vor dem Ablauf standen. Grund: Keine Terminfindung möglich. Wie hoch war wohl die Dunkelziffer? Wurde kein Gutschein eingelöst, so hat Roomnight Geld verdient, nur das Hotel nicht. Doch wenn das Hotel nahezu eine Vollauslastung auch ohne Gutscheine erreicht hat, besteht einfach kein Interesse die Gutscheine einzulösen. Der Gewinner ist somit eindeutig.

    Es mag rechtlich gesehen stimmen und vollkommen richtig sein, dass bei einer „Erstattung“ 30 Prozent des Gutscheinwertes einbehalten wurde. Allerdings zeugt diese Tatsache nicht von einer großen Kundenfreundlichkeit. Wer ein wenig geschäftstüchtig ist, wird schnell feststellen, dass man besser auf die 30 Prozent hätte verzichten sollen. Imbiss-Experte Carsten Hoppe erklärt in seinem Videolog ganz ansehnlich wie gute Kundenbindung aussehen sollte (bitte googeln). Amazon fährt mit dem Codex: „Wir wollen das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt werden“, sehr erfolgreich.
    Dafür muß man leider auch mal in den sauren Apfel beißen, dafür gibt es aber zufriedene Kunden, neue Stammkunden, gute Mundpropaganda, neue Kunden….

    Die Hotel-Pleiten schienen überdurchschnittlich hoch zu sein. Davon zeugen allein in diesem Blog über 50 Kommentare. Stellt man die Zahl der angebotenen Hotels den pleite gegangenen Hotels gegenüber, so dürfte es im Vergleich zu anderen Reiseportalen eine sehr hohe Quote geben.

    Und da wären wir bei einer berechtigten Kritik, die leider in Ihrem Kommentar verdreht wurde: Was macht(e) das Unternehmen Roomnight mit den Geldern aus insolventen Hotels?

    Halten wir also fest: Insbesondere die Kundenbindung ist nicht perfekt gelaufen. Zahlreiche negative Kundenstimmen im Netz haben nicht unbedingt zum Erfolg beigetragen.
    Eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs halte ich für ausgeschlossen. Nach der Insolvenz sind die negativen Kommentare im Netz nahezu explodiert. Dadurch dürfte das Image auf Jahre belastet sein.

  5. Hallo,auch ich kann meine Gutschein bei Kornelia Köhler im Land-gut-Hotel im Siegerland nur einlösen,wenn ich 5.- Euro fürs Frühstück bezahle und jeden Abend dort esse. Hab drauf verzichtet. Warte ab. Ansonsten werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten. Gut,wenn man im Rechtschutz ist.

  6. Ich hatte Glück, beim Hotel Germania noch Anfang des Jahres
    2015 Gutscheine einlösen zu können.
    Leider habe ich Pech mit dem Hotel Commundo.
    Die behaupten, einige meiner Gutscheine mit der Transaktions-Nr. nicht finden zu können auf der Platform von roomnight
    und andere Gutscheine von mir seien bereits als ungültig
    erklärt worden von roomnight, obwohl gültig bis 28-06-2016.
    Hotel Commundo sei sehr interessiert , was dabei `rauskäme,
    wenn ich den Fall der Staatsanwalt zur Prüfung übergeben würde…. (!“!!). Großes Unverständnis gab es bei Commundo, als
    ich erklärte, daß roomnight n u r der Vermittler sei
    (auch nach einem neuesten Gerichtsurteil!), und
    der Vertrag nur zwischen mir und Commundo geschlossen sei.
    Ich bat um Vorlage des Vertrages zwischen commundo und roomnight. Darüber wollte das Hotel Commundo keine Auskunft erteilen.
    Lt. Insolvenzsverwalterin sei das Hotel nach dem Gesetz zur Einlösung der Gutscheine verpflichtet, auch, wenn es im Moment nicht damit rechnen kann, das der ihm zustehende Betrag nach Leistungserbringung von roomnight ausgezahlt wird. (s § 362, Abs. 2 BGB und evtl. § 651 k)

  7. Ich habe einen Gutschein für das Hotel MÖVE, das aber schon seit dem 1.10.2014 nicht mehr zur Verfügung steht.
    Wollte jetzt den Guscheintausch gegen ein anderes Hotel; nun diese Insolvenzgeschichte.
    Was nützt also dieses Stück Papier, wenn da noch von einer Gültigkeit von 1 Jahr gesprochen wird, die jetzt leider abgelaufen sind.
    Der Vermittler wusste also längst über das geplante Insolvenzverfahren und hat trotzdem diese Gutscheine angepriesen und verkauft.
    Hoffentlich ermittelt der Staatsanwalt in der Angelegenheit weiter!

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